b) Strittig und im Rahmen der vorliegenden Verwaltungsbeschwerde zu klären ist, dass der Gemeinderat dem Beschwerdeführer den auf ihn entfallenden Miet- und Nebenkostenanteil von Fr. 653.50 pro Monat nicht auszahlt. Der Gemeinderat begründet dies in seiner Beschwerdeantwort mit dem Umstand, dass es um eine Reduktion des Anspruchs des Beschwerdeführers um den Mietzins- und Nebenkostenanteil gehe. Die Reduktion sei gerechtfertigt, weil der Beschwerdeführer in der Wohnung eines Elternteils wohne und dieser gemäss Vermieter allein für die Mietzinszahlung verantwortlich sei. Den Beschwerdeführer treffe gegenüber dem Vermieter keine Zahlungspflicht.