Nur diese beiden Fragen bilden denn auch den Streitgegenstand der vorliegenden Verwaltungsbeschwerde. Soweit sich der Gemeinderat in seinem Einspracheentscheid auch zur Übernahme der Kosten von Kleidern äussert und diesbezüglich darauf hinweist, diese seien bereits mit dem Grundbedarf abgegolten, ist dies als blosse Erläuterung zu verstehen.