Am 11. Dezember 2013 wies der Gemeinderat die Einsprache ab. A reichte daraufhin beim Gesundheits- und Sozialdepartement eine Verwaltungsbeschwerde ein und beantragte nebst der Aufhebung des Einspracheentscheides die Gewährung der wirtschaftlichen Sozialhilfe in möglichst hohem Umfang, mindestens in Höhe von 1'608 Franken pro Monat, sowie die Übernahme von Kosten für den Zahnarzt von mindestens 2'600 Franken und für Winterkleider von mindestens 750 Franken. Zudem stellte er den Antrag, dass ihm die Gemeinde X die Kosten der Krankenkasse, die AHV-Beiträge und die Kosten der Hausrat- und Haftpflichtversicherung zu bezahlen habe.