Wohnt eine hilfebedürftige Person bei einem Elternteil und beteiligt sie sich nicht an der Tragung der Mietkosten, ist es zulässig, dafür keine wirtschaftliche Sozialhilfe zu leisten. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A kehrte nach langjährigem Auslandaufenthalt im Jahr 2013 in die Schweiz zurück. Er wohnt seither bei seiner Mutter in der Gemeinde X. Mit Entscheid vom 27. August 2013 legte das Sozialamt der Gemeinde X die wirtschaftliche Sozialhilfe an A ab 1. September 2013 auf 754.40 Franken pro Monat fest.