Das Thema eines jeden sozialhilferechtlichen Aufnahmegesprächs ist grundsätzlich klar. Es dient dazu, einen zusätzlichen Überblick über die persönliche und soziale Situation eines Gesuchstellers zu erhalten und seine Angaben im Gesuchsformular zu überprüfen. Das Gespräch ermöglicht es überdies, allfällig offen gebliebene Fragen direkt und unkompliziert zu klären und das weitere Vorgehen hinsichtlich Integration und künftiger Arbeitsbemühungen in die Wege zu leiten.