Gemäss den Akten verfügte das Sozialamt lediglich über die Police des Jahres 2012. Die letzte aktuelle Steuererklärung wird benötigt, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschwerdeführers zu prüfen beziehungsweise seine im Gesuch gemachten Angaben zu plausibilisieren. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist notorisch, dass die Steuererklärung grundsätzlich jährlich einzureichen ist und nicht erst dann, wenn er einer Erwerbstätigkeit nachgeht.