Entgegen der Auffassung von A ergibt sich die Bedürftigkeit nicht bereits aus dem Umstand, dass er keiner Arbeit nachgeht und bei einem Elternteil lebt. c) Aufgrund des unvollständig ausgefüllten und nicht mit den erforderlichen Belegen versehenen Gesuchsformulars forderte das Sozialamt A am 9. August 2013 auf, seine Unterlagen zu ergänzen und am 16. August 2013 auf dem Sozialamt zu erscheinen, um die noch offenen Fragen zu beantworten.