Das vollständige Ausfüllen des Gesuchsformulars ist zudem erforderlich, um den Gesuchsteller auf seine Angaben zu behaften, bestätigt er doch mit der Unterzeichnung des Formulars regelmässig, dieses nicht bloss vollständig, sondern vor allem auch wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben. Schliesslich dienen die im Formular verlangten Angaben dem Sozialamt auch dazu, generell einen Überblick über die persönliche und soziale Situation des Beschwerdeführers zu erhalten und die von ihm eingereichten Unterlagen zu plausibilisieren. Entgegen der Auffassung von A ergibt sich die Bedürftigkeit nicht bereits aus dem Umstand, dass er keiner Arbeit nachgeht und bei einem Elternteil lebt.