In Bezug auf das vom Beschwerdeführer am 18. Juli 2013 eingereichte Gesuchsformular vom 27. Juni 2013 kann festgestellt werden, dass dieses entgegen seiner Behauptung nicht vollständig ausgefüllt ist. Namentlich fehlen Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen und den Verwandten. Die im Formular verlangte kurze Begründung für das Gesuch um wirtschaftliche Sozialhilfe hat der Beschwerdeführer ebenfalls nicht abgegeben. Dabei handelt es sich bei allen Angaben um solche, die dem anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer zu machen ohne weiteres zumutbar gewesen wären.