A habe das Gesuchformular nicht vollständig ausgefüllt, einverlangte Unterlagen nicht eingereicht und der Aufforderung zur Teilnahme an einem persönlichen Gespräch auf dem Sozialamt nicht Folge geleistet. Mit Einsprache an den Gemeinderat beantragte A die Aufhebung des Nichteintretensentscheides des Sozialamtes und die Gewährung der wirtschaftlichen Sozialhilfe ab Gesucheingang. Weiter stellte A den Antrag auf Übernahme der Kosten einer Zahnbehandlung und auf Ausrichtung einer Parteientschädigung. Der Gemeinderat wies die Einsprache ab, soweit er darauf eintrat, und bestätigte damit den Nichteintretensentscheid des Sozialamtes.