(...) 4. - Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Gesuchsteller und seine Frau bei gutem Willen ohne weiteres in der Lage gewesen wären, die Steuerrechnungen zu bezahlen bzw. in Zukunft die Schulden innert nützlicher Frist abzahlen könnten. Ihr erhöhtes Existenzminimum beträgt Fr. 4020.- (Grundbetrag Familie Fr. 1350.-, 20%-Zuschlag Fr. 270.-, Miete Fr. 1700.-, Krankenkasse ca. Fr. 400.-, Fahrkosten Fr. 300.-). Diesen Auslagen steht ein gemeinsames Einkommen von rund Fr. 6700.- gegenüber. Wenn man auch für die Ehefrau einen angemessenen Abzug für Fahrtkosten berücksichtigt, bleibt dem Gesuchsteller und ihr mindestens Fr. 2000.- pro Monat, mit denen sie die Schulden abzahlen könnten.