Er hat die Insolvenzerklärung denn auch abgegeben, sobald ihm der Lohn tatsächlich gepfändet wurde. Es deutet alles darauf hin, dass der Gesuchsteller in keiner Weise einen wirtschaftlichen Neubeginn anstrebt. Vielmehr geht es ihm nur darum, den Staat als Gläubiger zu prellen und wieder in den Genuss seines vollen Lohnes zu kommen. Bei diesem Ergebnis ist sein Gesuch um Konkurseröffnung rechtsmissbräuchlich und daher abzuweisen. (...) 4. - Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Gesuchsteller und seine Frau bei gutem Willen ohne weiteres in der Lage gewesen wären, die Steuerrechnungen zu bezahlen bzw. in Zukunft die Schulden innert nützlicher Frist abzahlen könnten.