Bereits unter den Konkursforderungen im Jahre 1996 befanden sich hauptsächlich Steuerforderungen der Gemeinde E. Es ist augenfällig, dass der Gesuchsteller und seine Frau einfach keine Lust haben, Steuerrechnungen zu bezahlen. Selbst die Rechnungen für die direkte Bundessteuer, die auf einen äusserst geringen Betrag lauten, wurden nicht bezahlt. Der Gesuchsteller bezweckt mit der Insolvenzerklärung einzig und allein, sich der Betreibung für die Steuern zu entledigen und die Lohnpfändung aufzuheben. Er hat die Insolvenzerklärung denn auch abgegeben, sobald ihm der Lohn tatsächlich gepfändet wurde.