Die Pfändungsurkunde wurde dem Gesuchsteller am 20. April 1999 zugestellt. b) Es ist offensichtlich, dass der Gesuchsteller keinen wirtschaftlichen Neubeginn anstrebt, sondern seine Belangbarkeit für die bestehenden Zahlungsverpflichtungen, insbesondere die Steuerschulden, einschränken will. So erklärt er weniger als zwei Jahre nach Schluss des früheren Konkurses wiederum seine Zahlungsunfähigkeit. Es fällt auf, dass vor allem die Steuerrechnungen unbezahlt blieben. Bereits unter den Konkursforderungen im Jahre 1996 befanden sich hauptsächlich Steuerforderungen der Gemeinde E. Es ist augenfällig, dass der Gesuchsteller und seine Frau einfach keine Lust haben, Steuerrechnungen zu bezahlen.