, N 25 zu § 38 SchKG). 3. - a) Den Akten ist zu entnehmen, dass bereits das Amtsgericht X. über den Gesuchsteller im Jahre 1990 den Konkurs eröffnet hatte. Am 28. Mai 1996 wurde durch das Amtsgericht Y. über den Gesuchsteller erneut der Konkurs eröffnet. Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid vom 12. November 1997 geschlossen. Der Gesuchsteller gibt an, die neuen Schulden, bezüglich derer noch keine Verlustscheine existierten, würden sich auf ca. Fr. 28500.- belaufen. Hievon ist allerdings der Betrag von Fr. 4865.65 abzuziehen, da der Staat Aargau für diese Forderung einen Verlustschein hat.