In der Ausgabe der Zeitung Z. vom 24. März 1995 erschien auf der Frontseite ein Artikel unter dem Titel "Nackte Stars heimlich gefilmt". Darin wurde dem Kläger 1 vorgeworfen, in der Sauna des Kurhotels X. heimlich Videokameras installiert und die Hotelgäste damit gefilmt zu haben. In den folgenden Ausgaben der Z. fand die Berichterstattung über die Videokameras im Kurhotel X. ihre Fortsetzung, wobei die betreffenden Artikel vorwiegend auf der Frontseite und unter auffälligen Schlagzeilen erschienen. In der Wochenendausgabe der Z. vom 26. März 1995 erschien ein Artikel unter dem Titel "X.: Frauen auch in Zimmern nicht sicher."