die Durchführung einer beantragten Zeugeneinvernahme rechtfertigt sich insbesondere dann, wenn von einer Gegendarstellung auch Drittpersonen betroffen werden und die Zeugeneinvernahme keine nennenswerte Verzögerung des Verfahrens verursacht. Anforderungen an Form und Inhalt des Gegendarstellungstextes, Änderungsrecht des Richters bzw. des Klägers. Anordnungen bezüglich Form und Plazierung der Veröffentlichung. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | In der Ausgabe der Zeitung Z. vom 24. März 1995 erschien auf der Frontseite ein Artikel unter dem Titel "Nackte Stars heimlich gefilmt".