50, mit Magazinen, Patronen usw.; Waffenkoffer mit Halbautomat Brugger & Thomet, Typ Famae Saf SA, CH-116, mit Aimpoint 5000, Schalldämpfer, Magazinen, Patronen usw.), welche bei der zentralen Waffenaufbewahrungsstelle der Kantonspolizei Luzern deponiert sind, werden dem Angeklagten nach Rechtskraft des Urteils zurückgegeben. 4. Dem Angeklagten werden alle Kosten des Verfahrens überbunden. Die Gerichtsgebühr beträgt Fr. 2'500.--. Insgesamt teilen sich die vom Angeklagten zu tragenden Verfahrenskosten (soweit bis heute bekannt) wie folgt auf: Untersuchungsverfahren Untersuchungskosten Fr. 9'970.20 Fr. 9'970.20 Gerichtsverfahren Gerichtsgebühr Fr. 2'500.00 Fr. 2'500.00 Total Fr. 12'470.20 5.