50, mit Magazinen, Patronen usw.; Waffenkoffer mit Halbautomat Brugger & Thomet, Typ Famae Saf SA, CH-116, mit Aimpoint 5000, Schalldämpfer, Magazinen, Patronen usw.), welche ebenfalls bei der zentralen Waffenaufbewahrungsstelle der Kantonspolizei Luzern deponiert sind (vgl. Ueberweisungserkanntnis S. 10; Fasz. 1 Bel. 2 S. 26, Bel. 22-24), werden X... Y......... - in Uebereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft - nach Rechtskraft des Urteils zurückgegeben. Für eine Einziehung dieser nicht deliktsrelevanten und rechtmässig im Besitz des Angeklagten befindlichen Waffen besteht weder eine hinreichende Grundlage noch eine konkrete Veranlassung.