1 Abs. 1 StGB) um ein Vielfaches. 6.5 Der Angeklagte befand sich im Zusammenhang mit dem vorliegenden Strafverfahren nicht in Untersuchungshaft. 7. Zusammenfassung betr. Beweisergebnis, rechtliche Würdigung und Straffolgen 7.1 Zusammenfassend geht das Gericht in tatsächlicher Hinsicht von folgendem Beweisergebnis aus: - Die gesamten Umstände (Spuren usw.) deuten zweifelsfrei darauf hin, dass B..... F........ und ein unbekannt gebliebener Komplize am 28.04.1999 versuchten, ins vom Angeklagten und seiner Familie bewohnte Haus in Emmenbrücke einzubrechen. Weitere Komplizen gab es nicht.