X... Y......... beschränkte sich aber bedenklicherweise nicht etwa auf Warnschüsse in die Luft, die diesen Zweck genauso gut erfüllt hätten, sondern schoss beidhändig zwei Schussserien (insgesamt sieben Schüsse) ausgerechnet in die Fluchtrichtung der beiden Männer. Dies wirft zwangsläufig die Frage auf, ob bei der Tat nicht auch Wut-, Rache- oder gar Selbstjustizgedanken eine Rolle gespielt haben könnten. Letzteres ist jedoch letztlich nicht bewiesen und darf deshalb - in Abweichung zur Anklage (fl. Akten Bel. 2 S. 13) - nicht einfach zu Lasten des Angeklagten angenommen werden.