Was X... Y......... getan hat, kann in einem zivilisierten Rechtsstaat nicht toleriert werden. Dies gilt gerade auch im Hinblick auf die mit der nächtlichen Abgabe mehrerer Pistolenschüsse in einem Wohngebiet verbundene Gefahr für unbeteiligte Dritte. X... Y......... handelte gefährlich und verantwortungslos, und zwar unabhängig von seinem Tatmotiv (dazu unten). Es sind in diesem Zusammenhang nicht nur spezialpräventive, sondern auch gewisse generalpräventive Ueberlegungen anzustellen. Dabei ist aber zu betonen, dass der vorliegende Fall - isoliert betrachtet - ebenso rechtlich eindeutig wie menschlich tragisch ist. Auf der anderen Seite spricht etliches für den Angeklagten.