Das Vermögen wird mit Fr. .......-- angegeben. Auf der anderen Seite bestehen erhebliche Schulden (Hypothek auf dem Einfamilienhaus; Schulden bei den Eltern im Zusammenhang mit der Uebernahme des elterlichen Betriebs; Steuerschulden). Im Strafregister ist der Angeklagte bislang nicht verzeichnet, und er geniesst auch sonst einen einwandfreien Leumund (alle Angaben zur Person aus: fl. Akten Bel. 6, 7.1 S. 8, Bel. 7.2 ff., 9; Fasz. 1 Bel. 3 Ziff. 7 ff., 14 ff.; Fasz. 4 Bel. 2 f., 5). 6.3 Das Verschulden des Angeklagten wiegt - auch und garade wenn man sich die konkreten Tatumstände vor Augen hält - sicher nicht leicht;