So rief er nicht etwa zuerst die Polizei, sondern ging sogleich mit der Waffe auf den Vorplatz hinaus, wo er - was sehr gefährlich war - den beiden ihm unbekannten Männern direkt gegenüberstand. Auch machte er bis zum Verlassen des Hauses kein Licht (was Einbrecher bekanntlich meistens vertreibt). Statt dessen schlich er sich im Dunkeln an die beiden Männer heran, die in der Folge - was ohne weiteres zu sehen war - umgehend die Flucht ergriffen. Erst danach schoss der Angeklagte. All dies deutet eher da-rauf hin, dass X... Y......... selbst die Konfrontation suchte.