9 S. 2) - ausdrücklich zu Protokoll gegeben (Dep. 49: "Aus Gründen des Selbstschutzes für meine Familie und mich. Damit ich mich bei einem Einbruch hätte verteidigen können."), und auch seine Ehefrau bestätigte dies (Dep. 30). Er hatte sich somit schon früher mit dem Gedanken befasst, wie er sich Einbrechern gegenüber verhalten würde. Weiter ist zu erwähnen, dass sich X... Y......... auch sonst nicht ängstlich verhielt. So rief er nicht etwa zuerst die Polizei, sondern ging sogleich mit der Waffe auf den Vorplatz hinaus, wo er - was sehr gefährlich war - den beiden ihm unbekannten Männern direkt gegenüberstand.