Dies tat er beidhändig, in sog. Combatstellung, d.h. genau so, wie er es gelernt hatte. Zuvor hatte er ausserdem ohne zu zögern die Waffe behändigt und eine korrekte Ladebewegung vorgenommen. Weiter ist zu erwähnen, dass die gegebene Situation (zwei Männer wurden auf dem Vorplatz ertappt, als sie sich am Fenster zu schaffen machten) X... Y......... nicht ganz unvorbereitet traf. Vielmehr hatte er gerade deshalb eine geladene Pistole auf dem Schlafzimmerschrank deponiert, um sich gegebenenfalls gegen Einbrecher verteidigen zu können. Dies hatte er jedenfalls im Untersuchungsverfahren - anders als vor Kriminalgericht (vgl. fl. Akten Bel. 9 S. 2) - ausdrücklich zu Protokoll gegeben (Dep.