Y......... nach Herkunft, Erziehung und täglicher Lebensführung angehört, in der besagten Situation leicht in einen solchen Affekt geraten wäre; der Affekt war deshalb nicht entschuldbar. X... Y......... handelte krass unverhältnismässig, unvernünftig und (übrigens auch für Dritte) sehr gefährlich. Aus seiner völlig überrissenen und der Situation in keiner Weise angemessenen Handlungsweise (unverzügliches Behändigen der geladenen Waffe; Ladebewegung;