Y......... im Zeitpunkt der Schussabgabe offensichtlich eine heftige Gemütsbewegung vor. Er war kurz zuvor aus dem Schlaf aufgeschreckt worden und hatte die beiden Einbrecher bei Manipulationen am Küchenfenster ertappt. Auch fühlte er sich - was ihm geglaubt werden kann - zunächst bedroht. Er handelte aus einer Ausnahmesituation heraus, die er nicht selbst herbeigeführt hatte. Vielmehr waren zwei fremde Männer im Schutz der Dunkelheit widerrechtlich auf sein Grundstück vorgedrungen und hatten sich - offenbar in der Absicht einzubrechen - am Küchenfenster zu schaffen gemacht.