vermutete Flucht-richtung (d.h. in diejenige Richtung, in welche die beiden Männer davongerannt waren) zwangsläufig mit einem sehr grossen Risiko schwerer Verletzungen und gar des Todeseintritts verbunden war (abgesehen davon hätten natürlich auch unbeteiligte Passanten getroffen werden können). Dass die Sichtverhältnisse nicht optimal waren, dass X... Y......... angeblich kein besonders guter Schütze ist, dass die Schussdistanz rund 50 Meter betrug und dass die beiden Männer bewegliche Ziele darstellten (die bekanntlich besonders schwer zu treffen sind), ändert daran letztlich nichts.