Kurz darauf räumte er indes (auf die Frage, in welche Richtung er gezielt habe) erneut ein, dass er "eigentlich schon in die Fluchtrichtung geschossen" habe; links von ihm sei das Pergolazelt gestanden, und rechts von ihm sei ja die Hausmauer gewesen (Dep. 64). Vor Kriminalgericht sagte der Angeklagte schliesslich aus, dass er zwei Serien zu drei bis vier Schüssen abgegeben habe. Er habe "Warnschüsse in Richtung Wald" abgegeben. Diese habe er beidhändig, d.h. in sog. Combatstellung, abgegeben. Es treffe zu, dass er der Polizei gegenüber gesagt habe, dass er in einem 45 Grad-Winkel geschossen habe. 45 Grad verstehe er als die Hälfte des rechten Winkels.