Ebenfalls am 06.05.1999 bestätigte X... Y......... dem Untersuchungsrichter gegenüber, dass seine gleichentags bei der Polizei gemachten Aussagen zuträfen und es stimme, dass er in die Fluchtrichtung der Einbrecher geschossen habe (Dep. 1A und 3A). Am 11.08.1999 gab er dann aber wieder an, dass er - nachdem sich die Männer sofort entfernt gehabt hätten - "Warnschüsse" abgegeben, d.h. die Pistole mit beiden Händen angehoben und "in die Luft" geschossen habe (Dep. 59a). Kurz darauf räumte er indes (auf die Frage, in welche Richtung er gezielt habe) erneut ein, dass er "eigentlich schon in die Fluchtrichtung geschossen" habe;