So gab er ursprünglich der Polizei gegenüber an, er habe "ein paar Schüsse in die Luft abgegeben" (Fasz. 1 Bel. 3 Ziff. 1.6). Etwas später präzisierte er diese Aussage dahin gehend, dass er die Pistole mit beiden Händen festgehalten und die Arme "ausgestreckt und nach oben, Richtung Himmel gerichtet" habe. Allerdings habe er die Waffe "schon nicht senkrecht zum Himmel" gerichtet, sondern "vielleicht in einem Winkel von 45 Grad". Er sei auf der Terrasse Richtung Baum gestanden, als er die Schüsse abgegeben habe (a.a.O. Ziff. 5). Im Rahmen der weiteren polizeilichen Befragung sagte X... Y......... am 06.05.1999 aus, dass er die ersten Schüsse "beidhändig in Richtung Himmel" abgefeuert habe;