Auch die soeben zitierten Aussagen der Ehefrau des Angeklagten sprechen insgesamt deutlich gegen wirklich schlechte Sichtverhältnisse, sondern vielmehr dafür, dass mindestens einer der beiden Einbrecher auf der Flucht recht deutlich zu sehen war, und zwar auch noch dann, als er das Grundstück längst verlassen hatte. 3.6.3 Zu Schussrichtung und Schusswinkel machte X... Y......... im Verlauf des Strafverfahrens unterschiedliche Aussagen. So gab er ursprünglich der Polizei gegenüber an, er habe "ein paar Schüsse in die Luft abgegeben" (Fasz. 1 Bel.