Am 11.08.1999 gab Z.... Y......... ausserdem dem Untersuchungsrichter gegenüber zu Protokoll, dass sie - nachdem sie die Polizei informiert habe - wieder auf den Vorplatz hinausgegangen und von dort aus "auf der Kuppe bei der Verzweigung" einen Mann habe davonrennen sehen, der ihres Erachtens eine Lederjacke getragen habe (Dep. 36). Auch die soeben zitierten Aussagen der Ehefrau des Angeklagten sprechen insgesamt deutlich gegen wirklich schlechte Sichtverhältnisse, sondern vielmehr dafür, dass mindestens einer der beiden Einbrecher auf der Flucht recht deutlich zu sehen war, und zwar auch noch dann, als er das Grundstück längst verlassen hatte.