Auch danach habe er keine Person wegrennen sehen (Dep. 65). Vor Kriminalgericht gab der Angeklagte schliesslich zu Protokoll, dass er - als er auf dem Terrassenvorplatz gewesen sei - zwei Männer gesehen habe, die Richtung Gestrüpp gerannt seien. Sie hätten sich "mit grossen Schritten in Richtung der Sträucher" entfernt und seien dahinter verschwunden. Nachdem die beiden Männer hinter den Sträuchern verschwunden gewesen seien, habe er gar nichts mehr gesehen. Er habe nicht gesehen, ob sie sich allenfalls versteckt hätten, und er wisse auch nicht, ob die beiden geflüchtet seien; sie seien einfach weggegangen, und er habe befürchtet, dass sie zurückkommen könnten.