Sie seien in Richtung des Baumes gerannt. Er habe aber "diese Typen nicht mehr richtig erkennen" können. Im Bereich des Baumes sei es auch recht dunkel gewesen, und schon davor sei es dunkel gewesen, so dass er sie nicht mehr richtig habe erkennen können (a.a.O. Ziff. 1.5). Etwas später gab er an, er habe die "beiden Davonrennenden" bald in der Dunkelheit aus den Augen verloren und sei nun nicht einmal mehr sicher, ob er überhaupt gesehen habe, wie sie weggerannt seien (a.a.O. Ziff. 3). Bei der Fortsetzung der polizeilichen Befragung sagte X... Y......... am 06.05.1999 aus, dass er nicht mehr wisse, ob er die Einbrecher draus-sen überhaupt noch gesehen habe.