Dies zeigt sich nicht zuletzt auch darin, dass beispielsweise die Zeugin T....... ziemlich weit sehen konnte (Dep. 78). Hinzu kommt, dass die in der Fluchtrichtung vorhandenen Sträucher damals noch klein und dünn waren (vgl. die Fotos in Fasz. 1 Bel. 35 insb. S. 2, 3 und 5), weshalb sie die Sicht nicht wesentlich behinderten und übrigens auch nicht dazu geeignet gewesen wären, dass sich die Flüchtenden dahinter hätten verstecken können. In der Fluchtrichtung lag ausserdem ein freies, leicht ansteigendes, offenes Gelände (Wiese) mit einem grossen Birnbaum neben einem Weg (vgl. die entsprechenden Fotos [a.a.O., S. 1-3]).