Vorplatz seines Einfamilienhauses aus seiner Pistole beidhändig in sog. Combatstellung insgesamt sieben Schüsse in zwei Serien abgegeben hat. Weiter steht nach dem Beweisergebnis ausser Zweifel, dass eine der vom Angeklagten abgefeuerten Kugeln den flüchtenden B..... F........ von hinten am Kopf traf, als jener sich rund 50 Meter vom Ort der Schussabgabe entfernt befand. Der zweite Einbrecher, der laut dem Spurenbild (oben Erw. 3.5.4) in relativ kurzer Distanz parallel zu F........ flüchtete, entkam, obschon auch er ohne weiteres von einem der vom Angeklagten abgefeuerten Pistolenschüsse hätte getroffen und allenfalls getötet werden können.