X... Y......... selbst bestätigte dies nämlich der Polizei gegenüber, als er am 06.05.1999 zu Protokoll gab, dass er zwar die zweite Schussserie "praktisch vom gleichen Standort aus" wie die ersten Schüsse abgegeben habe, sich aber "vielleicht einige Meter nach vorne bewegt" habe (Fasz. 1 Bel. 3 Ziff. 31). Diese Aussage deckt sich mit derjenigen der Zeugin G........, wonach sie der Ansicht sei, dass die zweite Schussserie nicht mehr vom gleichen Standort aus abgefeuert worden sei; die ersten Schüsse seien von weiter hinten abgegeben worden (Dep. 81). 3.6 In einem weiteren Schritt ist nun auf die konkreten Umstände der Schussabgabe durch den Angeklagten einzugehen.