Wenn man nämlich die Fotos vom Tatort betrachtet (vgl. Fasz. 1 Bel. 35 insb. S. 4), stellt man fest, dass die unbestrittenermassen von den Schüssen des Angeklagten stammenden Geschosshülsen, welche bei der von ihm verwendeten Waffe nach rechts ausgeworfen werden (dazu Dep. 66 und fl. Akten Bel. 7.1 S. 30), mit einer einzigen Ausnahme (Fasz. 1 Bel. 35 S. 4 Nr. 1) nicht etwa neben der Hausfassade, sondern deutlich weiter vorne, vor der Hausecke, gefunden wurden (a.a.