Es ist im Uebrigen auch nicht erstaunlich, dass nicht alle Zeugen von der gleichen Anzahl Schüsse ausgehen, denn sie hatten diese ja wohl in aller Regel nicht gezählt und mussten die Anzahl aus ihrer Erinnerung schätzen. Tatsache bleibt somit, dass es laut den einhelligen Zeugenaussagen nur Schussserien gab und es laut praktisch allen Zeugen (mit der erwähnten Ausnahme des Herrn V...., der sich diesbezüglich nicht sicher ist) zwei Serien waren. Auch dies schliesst letztlich eine (auch für den Angeklagten erkennbare, d.h. deutlich hörbare) Schussabgabe durch Dritte aus, nachdem X... Y......... selbst zwei Schussserien abgegeben hat.