Die anderen genannten Zeugen sprechen jedoch ausnahmslos von zwei Serien, und die diesbezüglich offen gehaltene Aussage von Herrn V.... ist in keiner Weise geeignet, die im Wesentlichen übereinstimmenden Aussagen dieser Zeugen zu widerlegen. Hinzu kommt, dass auch Herr V.... keine einzelnen Schüsse gehört hat, sondern ebenfalls ausschliesslich von Schussserien spricht. Es ergibt sich demnach, dass letztlich alle im Untersuchungsverfahren einvernommenen Zeugen zu Protokoll gegeben haben, dass sie Schussserien (aber keine Einzelschüsse) gehört hätten. Praktisch alle Zeugen sprechen zudem klar von zwei Serien (einzig Herr V.... ist sich diesbezüglich nicht sicher).