Auch aus der Aussage von U....... V.... lässt sich letzten Endes nichts zu Gunsten des Angeklagten ableiten. Herr V.... kann sich zwar nicht auf zwei Schussserien festlegen, sondern hält auch drei Serien für möglich. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass es tatsächlich drei Schussserien gab; vielmehr ist sich Herr V.... diesbezüglich eben einfach nicht sicher. Die anderen genannten Zeugen sprechen jedoch ausnahmslos von zwei Serien, und die diesbezüglich offen gehaltene Aussage von Herrn V.... ist in keiner Weise geeignet, die im Wesentlichen übereinstimmenden Aussagen dieser Zeugen zu widerlegen.