Im Uebrigen hatte Frau G........ auch schon der Polizei gegenüber angegeben, dass es vor den ersten Schüssen aus der Richtung des Hauses Y......... keine Schüsse gegeben habe und zu Beginn kein einzelner Schuss gefallen sei (a.a.O. Ziff. 6 ff.). Q....... P.......... (vgl. zu ihrem Standort fl. Akten Bel. 8 [dort Nr. 7 und 8] resp. Fasz. 1 Bel. 2 S. 17) gab im Untersuchungsverfahren als Zeugin an, sie habe plötzlich mehrere "Knalls" gehört, und nach einer gewissen Zeit seien dann erneut Schüsse gefallen. Die erste Schussserie sei gefühlsmässig kürzer gewesen als die zweite. Später habe sie einen Mann vom Wanderweg herkommend rennen sehen.