In diesem Moment habe auch ihr Mann seine Waffe in die Höhe gehalten (a.a.O. Ziff. 29.1). In Ziff. 39 des gleichen Protokolls gab sie dann allerdings präzisierend an, sie könne nicht mit Sicherheit sagen, dass von der Gegenseite her geschossen worden sei. Sie sei bei der ersten Schussabgabe sehr erschrocken und habe ihren Mann in diesem Zeitpunkt nicht beobachtet. Sie habe also nicht gesehen, ob er geschossen habe; sie habe aber angenommen, dass er noch nicht geschossen habe. Am 11.08.1999 gab Z.... Y......... vor Amtsstatthalteramt als Zeugin zu Protokoll, dass sie ihre am 06.05.1999 der Polizei gegenüber gemachten Aussagen bestätige (Dep.