7.1 S. 23 ff.). Bei genauerer Betrachtung der Aussagen des Angeklagten und seiner Frau fällt allerdings auf, dass deren Angaben zum einen recht vage und zum anderen keineswegs konstant sind. Insbesondere ist sich der Angeklagte selbst nicht sicher, dass tatsächlich jemand vor ihm geschossen hatte. Im Verlauf des Untersuchungsverfahrens hat er seine diesbezüglichen Aussagen jedenfalls immer wieder geändert bzw. abgeschwächt. Am 29.04.1999 gab X... Y......... der Polizei gegenüber an, dass er zuerst maximal zwei Schüsse "aus der Richtung der flüchtenden Einbrecher" gehört und erst dann "ein paar Schüsse in die Luft" abgegeben habe