a) Zunächst ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass die Kriminaltechnische Untersuchung keine Hinweise auf eine Schussabgabe durch einen Dritten ergeben hat. Im gesamten Bereich des Tatorts sowie in dessen Umfeld wurden trotz intensiver Suche nur diejenigen Geschosshülsen aufgefunden, die von der siebenmaligen Schussabgabe des Angeklagten herrührten. Andere Geschosshülsen fanden sich ebensowenig wie Projektile, Einschussspuren im Bereich des Hauses oder ähnliches (Fasz. 1 Bel. 1 ff., insb. Bel. 2 S. 7 und 24 f.).