dort Nr. 6]). Wie sich den Akten entnehmen lässt, verliefen die beiden Schuhspuren von der Hausecke her in Fluchtrichtung weitgehend parallel zueinander, und zwar offensichtlich in einem Abstand von nicht mehr als zwei Metern zueinander (vgl. zu den Schuhspuren und deren Verlauf Fasz. 1 Bel. 2 S. 7, Bel. 35 S. 5 [Foto]). Spuren eines dritten Komplizen wurden hingegen nicht gefunden, und auch sonst bestehen keine objektiven Hinweise auf einen solchen. X... Y......... und seine Ehefrau sprachen sodann ebenfalls stets nur von zwei Personen resp. Einbrechern, die sie gesehen hätten (vgl. insb. fl. Akten Bel. 9; Dep. 34, 57 ff., 69; Fasz. 1 Bel. 3 und 4).