Akten Bel. 7.1 S. 14 in fine und S. 31) auch keine Hinweise auf die Beteiligung eines dritten (oder gar noch weiterer) Komplizen auf Seiten des getöteten B..... F......... Vielmehr ist aufgrund des Beweisergebnisses davon auszugehen, dass lediglich zwei Männer (F........ und ein Unbekannter, dem die Flucht gelang) versuchten, bei X... Y......... einzubrechen. Dies bedeutet u.a., dass für X...