Vorliegend weisen nun aber, wie nachfolgend darzustellen ist, noch eine ganze Reihe weiterer Indizien in die gleiche Richtung. 3.5.2 Beim Getöteten wurde keine Waffe gefunden. Dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich vom 14.09.1999 (Fasz. 1 Bel. 31) lässt sich zudem entnehmen, dass an seinen Handschuhen keine Schmauchspuren festgestellt worden seien. Der ebenfalls fehlende Nachweis von Schmauch auf den übrigen Kleidern des Getöteten schliesse ferner einen Nahschuss aus einer Distanz von unter zwei Metern aus. Die verwendete Munition könne anhand der Befunde am Ein- und Ausschuss nicht bestimmt werden.